SCHULUNGEN

Als Individualleistungen bieten wir Ihnen im Zusammenhang mit der Lebensmittelhygieneverordnung entsprechende Schulungen zur Vermittlung
der Grundlagen, Rechte und Pflichten für lebensmittelverarbeitende Betriebe
und Unternehmen.

 

Hygieneschulung  zur Erfüllung der LMHV §4 Abs. 2  und Umsetzung der Belehrungspflicht nach dem Infektionsschutzgesetz §43 Abs. 4 

 

Vereinbaren Sie für sich und Ihre Mitarbeiter individuelle Schulungstermine, um die Erfüllung der Nachweispflicht gewährleisten zu können.